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Produkte zum Begriff Mietkaution:


  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 119.00 € | Versand*: 0 €
  • Meine Rechte als Mieter| Ratgeber Mietrecht |Mieterrechte
    Meine Rechte als Mieter| Ratgeber Mietrecht |Mieterrechte

    Von der Wohnungssuche bis zum Auszug auf der rechtlich sicheren Seite

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    1/2 Miete (DVD)

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    RNK Wohnungs-Mietvertrag

    Wohnungs-Mietvertrag 6 Seiten.;

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  • Kann Mietkaution mit Miete verrechnet werden?

    Kann Mietkaution mit Miete verrechnet werden? Nein, die Mietkaution dient als Sicherheit für den Vermieter und darf nicht einfach mit der Miete verrechnet werden. Sie soll im Falle von Schäden oder ausstehenden Mietzahlungen verwendet werden. Die Miete muss separat und pünktlich gezahlt werden, unabhängig von der Mietkaution. Eine Verrechnung beider Beträge wäre rechtlich nicht zulässig und könnte zu Problemen zwischen Mieter und Vermieter führen. Es ist wichtig, die Mietkaution als separate finanzielle Absicherung zu betrachten.

  • Muss man nach der Mietkaution noch einmal Miete zahlen?

    Ja, die Mietkaution dient als Sicherheit für den Vermieter und deckt eventuelle Schäden oder ausstehende Mietzahlungen ab. Sie ersetzt jedoch nicht die monatliche Mietzahlung, die weiterhin fällig ist.

  • Welche Möglichkeiten für Mietkaution?

    Welche Möglichkeiten für Mietkaution gibt es? Man kann die Mietkaution in Form einer Barkaution hinterlegen, bei der der Mieter dem Vermieter einen bestimmten Geldbetrag übergibt. Alternativ kann auch eine Bürgschaft als Mietkaution dienen, bei der eine Bank oder Versicherung als Bürge für die Zahlung der Kaution einspringt. Eine weitere Möglichkeit ist die Hinterlegung einer Mietkautionsversicherung, bei der der Mieter eine Versicherungspolice abschließt, die im Schadensfall die Kaution übernimmt. Zudem kann die Mietkaution auch in Raten gezahlt werden, um die finanzielle Belastung für den Mieter zu verringern.

  • Wie viele Monate Mietkaution?

    Wie viele Monate Mietkaution sind üblich? Die Anzahl der Monate Mietkaution hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Vermieter, der Wohnungsgröße und dem Mietpreis. In der Regel verlangen Vermieter eine Kaution in Höhe von 2-3 Monatsmieten. Es ist jedoch auch möglich, dass Vermieter eine höhere Kaution verlangen, insbesondere bei möblierten Wohnungen oder wenn der Mieter ein höheres Risiko darstellt. Es ist wichtig, die genauen Konditionen im Mietvertrag zu überprüfen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ähnliche Suchbegriffe für Mietkaution:


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  • Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

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  • Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
    Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung

    Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von  Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.     , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Wohin mit der Mietkaution?

    Die Mietkaution sollte auf einem separaten Konto angelegt werden, um sie von anderen Finanzmitteln zu trennen und sicher aufzubewahren. Es ist wichtig, dass die Mietkaution auf einem verzinsten Konto angelegt wird, um mögliche Zinserträge zu erzielen. Es gibt auch die Möglichkeit, die Mietkaution bei einer Bank anzulegen, die spezielle Mietkautionskonten anbietet. Es ist ratsam, die genauen Modalitäten zur Anlage der Mietkaution im Mietvertrag zu regeln, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich sollte die Mietkaution so angelegt werden, dass sie im Falle eines Streits zwischen Mieter und Vermieter leicht zugänglich ist.

  • Wann wird Mietkaution zurückgezahlt?

    Die Mietkaution wird in der Regel nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt. Dies kann jedoch je nach Vereinbarung im Mietvertrag und den individuellen Umständen variieren. In der Regel erfolgt die Rückzahlung innerhalb von 6 Wochen nach Auszug des Mieters. Es ist wichtig, dass der Vermieter eventuelle offene Forderungen mit der Kaution verrechnen kann, bevor der Restbetrag zurückgezahlt wird. Mieter sollten daher darauf achten, dass die Wohnung bei Auszug in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen wird, um eine reibungslose Rückzahlung der Mietkaution zu gewährleisten.

  • Welches Konto für Mietkaution?

    Welches Konto für Mietkaution? Möchtest du wissen, ob die Mietkaution auf einem separaten Konto oder dem normalen Girokonto hinterlegt werden sollte? In Deutschland ist es üblich, die Mietkaution auf einem gesonderten Kautionskonto anzulegen, um sie von deinem eigenen Vermögen zu trennen. Dadurch ist das Geld sicher vor Insolvenz des Vermieters geschützt. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Mietkautionsbürgschaft abzuschließen, bei der keine Geldsumme hinterlegt werden muss. Hast du schon überlegt, welche Variante für dich am besten geeignet ist?

  • Welcher Zinssatz für Mietkaution?

    Welcher Zinssatz für Mietkaution? Die Höhe des Zinssatzes für Mietkautionen variiert je nach Land oder Region. In Deutschland beträgt der gesetzliche Zinssatz für Mietkautionen derzeit 0,01%. Dieser Zinssatz wird jährlich festgelegt und kann sich ändern. Vermieter sind verpflichtet, die Mietkaution auf einem separaten Konto anzulegen, um sicherzustellen, dass Mieter von den Zinsen profitieren. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Bedingungen zum Zinssatz für Mietkautionen im Mietvertrag oder im örtlichen Mietrecht zu überprüfen.

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