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Produkte zum Begriff Mietpreisbremse:


  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Wann gilt Mietpreisbremse?

    Die Mietpreisbremse gilt in Deutschland in Regionen, in denen die Mietpreisentwicklung besonders stark ist. Sie soll Mieter vor überhöhten Mietpreisen schützen. Die genauen Voraussetzungen für die Anwendung der Mietpreisbremse werden von den Bundesländern festgelegt. In der Regel gilt sie in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, in denen die Mieten stark steigen. Vermieter dürfen in solchen Regionen bei Neuvermietungen nur begrenzt die Miete erhöhen.

  • Was bedeutet die Mietpreisbremse?

    Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in einigen Ländern eingeführt wurde, um den Anstieg von Mietpreisen in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Sie legt fest, dass die Miete bei neuen Mietverträgen nur begrenzt erhöht werden darf, meist basierend auf der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dadurch sollen Mieter vor überhöhten Mietpreisen geschützt werden. Vermieter müssen sich an die Vorgaben der Mietpreisbremse halten, andernfalls können Mieter eine Mietminderung verlangen.

  • Was beinhaltet die Mietpreisbremse?

    Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in einigen Ländern eingeführt wurde, um exzessive Mietpreissteigerungen zu begrenzen. Sie legt fest, dass die Miete bei neuen Mietverträgen nur begrenzt erhöht werden darf, in der Regel basierend auf der ortsüblichen Vergleichsmiete. Zudem müssen Vermieter bei der Neuvermietung einer Wohnung den Vormieter darüber informieren, zu welcher Miete die Wohnung zuvor vermietet wurde. Die Mietpreisbremse soll Mieter vor überhöhten Mietpreisen schützen und für mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgen. In einigen Ländern gibt es jedoch Ausnahmen und Schlupflöcher, die die Wirksamkeit der Mietpreisbremse beeinträchtigen können.

  • Wann greift die Mietpreisbremse?

    Die Mietpreisbremse greift in Deutschland, wenn in angespannten Wohnungsmärkten die Mieten stark gestiegen sind. Sie soll Mieter vor überhöhten Mieten schützen und eine Begrenzung der Mietpreise ermöglichen. Die Mietpreisbremse wird von den Bundesländern festgelegt und gilt in ausgewiesenen Gebieten. Vermieter dürfen bei Neuvermietungen dann nur noch eine bestimmte prozentuale Erhöhung über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Mieter können sich bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse an die zuständige Behörde wenden.

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  • Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

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  • Wo greift die Mietpreisbremse?

    Die Mietpreisbremse greift in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, in denen die Mieten stark gestiegen sind. Sie soll Mieter vor überhöhten Mietpreisen schützen, indem Vermietern vorgeschrieben wird, wie viel sie maximal verlangen dürfen. Die Regelung gilt jedoch nicht bundesweit, sondern nur in bestimmten Städten und Gemeinden, die von den Landesregierungen festgelegt werden. Ziel ist es, die Mietpreisentwicklung zu begrenzen und für mehr bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.

  • Wo gilt Mietpreisbremse nicht?

    Die Mietpreisbremse gilt nicht in allen Regionen oder Ländern. In Deutschland beispielsweise wurde die Mietpreisbremse eingeführt, um überhöhte Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie zum Beispiel Neubauten, die nicht unter die Mietpreisbremse fallen. Zudem können einzelne Bundesländer die Mietpreisbremse in bestimmten Regionen aussetzen oder aufheben. In anderen Ländern gibt es möglicherweise keine vergleichbaren Regelungen zur Begrenzung von Mietpreisen.

  • Wann greift Mietpreisbremse nicht?

    Die Mietpreisbremse greift nicht in Gebieten, in denen die Mietpreisbremse nicht gesetzlich eingeführt wurde. Zudem gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten, da hier die Erstvermietung frei gestaltet werden kann. Auch bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen kann die Mietpreisbremse außer Kraft gesetzt werden. Des Weiteren ist die Mietpreisbremse nicht anwendbar, wenn die vorherige Miete bereits über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag. In einigen Fällen können Vermieter auch Ausnahmegenehmigungen beantragen, um die Mietpreisbremse zu umgehen.

  • Ist die Mietpreisbremse verfassungswidrig?

    Die Frage, ob die Mietpreisbremse verfassungswidrig ist, ist umstritten. Einige Kritiker argumentieren, dass sie in das Recht auf Eigentum eingreift und somit verfassungswidrig ist. Andere vertreten die Ansicht, dass die Mietpreisbremse notwendig ist, um steigende Mieten zu begrenzen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Letztendlich liegt es an den Gerichten, über die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse zu entscheiden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in dieser Frage entwickeln wird.

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