Produkte zum Begriff Vergleichsmiete:
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Miete
Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Mietkosten im Griff. Nebenkosten, Mieterhöhung, Wohnungsmängel.
Bezahlbare Wohnungen sind längst nicht nur in Ballungsräumen knapp. Mehr als ein Drittel des Einkommens geht vielfach für Miete und Mietnebenkosten drauf. Mieter erfahren hier, wo sie die Kostenbremse ansetzen können - von der Wohnungssuche bis zum Check von Heiz- und Betriebskostenabrechnung. Fallbeispiele zeigen, wie finanziell günstige Regelungen aussehen. Dazu aktuelle Informationen zur Mietpreisbremse oder zur Kündigung bei Umwandlung in Eigentumswohnungen.
Preis: 16.90 € | Versand*: 6.95 € -
Meine Rechte als Mieter| Ratgeber Mietrecht |Mieterrechte
Von der Wohnungssuche bis zum Auszug auf der rechtlich sicheren Seite
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1/2 Miete (DVD)
Peter lebt vom Hacken fremder Computer und dem Verkauf geheimer Firmendaten. Bis er eines Morgens seine Freundin tot in der Badewanne findet. Er flieht und lässt alles zurück. Der Zufall führt ihn...
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Wie wird vergleichsmiete ermittelt?
Die Vergleichsmiete wird anhand von ähnlichen Mietobjekten in derselben Region ermittelt. Dabei werden Faktoren wie Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr berücksichtigt. Immobilienportale und Gutachten können zur Ermittlung herangezogen werden. Zudem spielen lokale Mietpreisentwicklungen eine Rolle. Letztendlich dient die Vergleichsmiete als Orientierung für die angemessene Höhe der Miete für eine bestimmte Immobilie.
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Was ist die vergleichsmiete?
Die Vergleichsmiete ist der durchschnittliche Mietpreis, der für vergleichbare Wohnungen in einer bestimmten Region oder einem bestimmten Stadtteil verlangt wird. Sie dient als Orientierung für Mieter und Vermieter, um angemessene Mietpreise festzulegen. Die Vergleichsmiete wird anhand verschiedener Kriterien wie Lage, Ausstattung, Größe und Baujahr der Wohnung ermittelt. Sie kann auch gesetzlich festgelegt sein, um Mietwucher zu verhindern und Mieter vor überhöhten Mietpreisen zu schützen. Mieter können die Vergleichsmiete nutzen, um zu überprüfen, ob ihre Miete angemessen ist und gegebenenfalls eine Mietminderung zu fordern.
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Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete >?
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete? Die ortsübliche Vergleichsmiete bezieht sich auf die durchschnittliche Miete, die für vergleichbare Wohnungen in einer bestimmten Region gezahlt wird. Sie dient als Orientierung für Vermieter und Mieter, um angemessene Mietpreise festzulegen. Die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete kann je nach Lage, Ausstattung und Größe der Wohnung variieren. Mieter können die ortsübliche Vergleichsmiete nutzen, um zu überprüfen, ob ihre Miete angemessen ist und gegebenenfalls eine Mietpreisbremse geltend machen.
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Wie ermittelt man die ortsübliche Vergleichsmiete?
Um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, kann man verschiedene Methoden anwenden. Eine Möglichkeit ist die Nutzung von Mietpreisspiegeln, die von örtlichen Mietervereinen oder Behörden veröffentlicht werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Durchführung einer Vergleichsmietenspiegelung, bei der man ähnliche Wohnungen in der Umgebung vergleicht. Auch kann man auf Online-Portalen nach ähnlichen Wohnungen in der Umgebung suchen und die Mietpreise vergleichen. Zudem kann man sich an einem Sachverständigen oder Immobilienmakler wenden, um eine professionelle Einschätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhalten.
Ähnliche Suchbegriffe für Vergleichsmiete:
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Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.
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Mietvertrag f.Garagen 553
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RNK Wohnungs-Mietvertrag
Wohnungs-Mietvertrag 6 Seiten.;
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Was versteht man unter ortsüblicher Vergleichsmiete?
Unter ortsüblicher Vergleichsmiete versteht man die durchschnittliche Miete, die für vergleichbare Wohnungen in einer bestimmten Region oder einem bestimmten Stadtteil gezahlt wird. Diese Vergleichsmiete dient als Orientierung für Vermieter und Mieter, um angemessene Mietpreise festzulegen. Sie wird in der Regel durch Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichsangebote ermittelt. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann je nach Lage, Ausstattung und Größe der Wohnung variieren und wird regelmäßig aktualisiert. Mieter können sich auf die ortsübliche Vergleichsmiete berufen, um überhöhte Mietforderungen anzufechten.
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Wie das Finanzamt die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt?
Das Finanzamt ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel mithilfe von Mietspiegeln, die regelmäßig von den Kommunen veröffentlicht werden. Diese Mietspiegel enthalten Daten zu den durchschnittlichen Mieten in verschiedenen Wohnlagen und für unterschiedliche Wohnungstypen. Das Finanzamt kann auch auf Gutachten von Sachverständigen zurückgreifen, um die ortsübliche Vergleichsmiete festzulegen. Zudem können auch Mietpreisdatenbanken oder Vergleichsangebote aus Zeitungsannoncen herangezogen werden. Letztendlich basiert die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf objektiven Kriterien, um eine faire und transparente Bewertung sicherzustellen.
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Wie hoch ist die monatliche Miete für das Mietobjekt und welche Nebenkosten sind inbegriffen? Kann ich das Mietobjekt nach meinen Vorstellungen gestalten und renovieren?
Die monatliche Miete beträgt 800 Euro, Nebenkosten sind inbegriffen. Die Renovierung des Mietobjekts ist nach Absprache mit dem Vermieter möglich.
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Wann ist die monatliche Miete fällig?
Die monatliche Miete ist in der Regel am ersten Werktag des Monats fällig. Es kann jedoch auch sein, dass im Mietvertrag ein anderer Zahlungstermin festgelegt ist. Es ist wichtig, sich an die vereinbarten Zahlungsfristen zu halten, um mögliche Mahngebühren oder Verzugszinsen zu vermeiden. Falls es Unklarheiten gibt, sollte man sich direkt an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden, um die genauen Zahlungsmodalitäten zu klären. Es ist ratsam, die Miete rechtzeitig zu überweisen, um mögliche Probleme zu vermeiden.
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