Domain monatliche-miete.de kaufen?

Produkte zum Begriff Mieter:


  • Sportradar ***SpeedTrac*** - zur Miete
    Sportradar ***SpeedTrac*** - zur Miete

    Dieses einfache Geschwindigkeitsmeßgerät kann im Training problemlos eingesetzt werden. Der Mietpreis gilt für 1 Wochenende = Freitag bis Sonntag (Bitte geben Sie am Ende des Bestellvorgangs das gewünschte Wochenende im Nachrichtenfeld an!) Wird das Gerät abgeholt und zurück gebracht weil Sie in der Nähe sind sparen wir uns die Rücksendekosten und Sie bekommen das Gerät günstigerUnser meist verkauftes Radarmessgerät.Ideal für das Training, fürVeranstaltungen oder just for fun.Das Speed Trac ist ideal zurergänzenden Geschwindigkeits-Messung! Wer hat den schnellsten Aufschlag, werden kräftigsten Torschuss? Der garantierte Spaß auf jeder Sport- undSpielveranstaltung.

    Preis: 39.00 € | Versand*: 4.90 €
  • Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
    Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!

    Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht
    Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht

    Set mit allen Musterbriefen, Formularen und Checklisten, die Sie als Mieter brauchen

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Meine Rechte als Mieter| Ratgeber Mietrecht |Mieterrechte
    Meine Rechte als Mieter| Ratgeber Mietrecht |Mieterrechte

    Von der Wohnungssuche bis zum Auszug auf der rechtlich sicheren Seite

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • BRUNNEN Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen Formularbuch
    BRUNNEN Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen Formularbuch

    BRUNNEN Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen als Block Sie wollen als ausbildender Betrieb den Maßstäben gerecht werden und den zeitlichen und sachlichen Ablauf einer Ausbildung festhalten? Dann greifen Sie am besten zum BRUNNEN Berichtsheftsblock. Er liefert Ihrem Auszubildenden Vordrucken über Ausbildungsnachweise für seine täglichen Eintragungen. Ausgestattet mit 1x 28 weißen Blättern (kein Durchschlag) im DIN A4-Format reicht der praktische BRUNNEN Berichtsheftblock für ein ganzes Ausbildungsjahr. Mit Sorgfalt geführt kann der Auszubildende einen stets sauberen und einwandfreien Bericht über seine Ausbildung liefern. Mit einer Aufteilung in Ausbildungstage (Montag bis Sonntag) und Stunden und jeweils einer Woche auf einer Seite haben Sie den perfekten Überblick. Bestellen Sie das BRUNNEN Formularbuch - Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen gleich hier im Online-Shop und haben Sie als Ausbildender alle wichtigen Angaben immer schnell griffbereit und fest im Blick!

    Preis: 6.34 € | Versand*: 4.99 €
  • SIGEL Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen Formularbuch AW484
    SIGEL Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen Formularbuch AW484

    SIGEL Formularbuch AW484: das Berichtsheft für Ausbildende und Auszubildende Sie wollen als ausbildender Betrieb professionellen Maßstäben gerecht werden und ordentlich Buch führen über den zeitlichen und sachlichen Ablauf einer Ausbildung? Dann greifen Sie am besten zum SIGEL Formularbuch AW484, das Ihnen mit seinen Vordrucken Ausbildungsnachweise für wahlweise wöchentliche oder monatliche Eintragungen liefert. Für 1 bis 3 Ausbildungsjahre Ausgestattet mit 1x 28 weißen Blättern (kein Durchschlag) im DIN A4-Format reicht Ihnen das praktische SIGEL Formularbuch AW484 für 1 bis 3 Ausbildungsjahre. Mit Sorgfalt geführt können Sie Ihren Auszubildenden stets einen sauberen und einwandfreien Rapport über deren Ausbildung liefern. In 3 Bereiche gegliedert Mit einer Aufteilung in drei Bereiche (Tätigkeiten im Ausbildungsbetrieb, Unterweisungen/Lehrgespräche und Berufsschulunterricht) haben Sie ein perfektes Berichtsheft an Ihrer Seite. Besonders bei der Ausbildung im kaufmännischen Bereich (Lohn & Gehalt, Personal) bietet sich der Einsatz des SIGEL Formularbuches gut an. Pro Seite erhalten Sie entweder einen Wochen- oder Monatsüberblick mit jeweiliger Angabe der Gesamtstundenzahl. Bestellen Sie das SIGEL Formularbuch AW484 Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen gleich hier im Online-Shop. Mit ihm haben Sie als Ausbildender alle wichtigen Angaben immer schnell griffbereit und fest im Blick!

    Preis: 6.05 € | Versand*: 4.99 €
  • RNK-Verlag Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen Formularbuch 5084
    RNK-Verlag Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen Formularbuch 5084

    RNK-Verlag Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen Formularbuch 5084

    Preis: 4.55 € | Versand*: 4.99 €
  • RNK-Verlag Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen Formularbuch 5086
    RNK-Verlag Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen Formularbuch 5086

    RNK-Verlag Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen Formularbuch 5086

    Preis: 5.88 € | Versand*: 4.99 €
  • RNK-Verlag Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen Formularbuch 5051
    RNK-Verlag Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen Formularbuch 5051

    RNK-Verlag Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen Formularbuch 5051

    Preis: 4.40 € | Versand*: 4.99 €
  • RNK-Verlag Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen Formularbuch 5083
    RNK-Verlag Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen Formularbuch 5083

    RNK-Verlag Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen Formularbuch 5083

    Preis: 4.66 € | Versand*: 4.99 €
  • SIGEL Formularbuch Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen DIN A4 1x 28 Seiten
    SIGEL Formularbuch Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen DIN A4 1x 28 Seiten

    SIGEL Formularbuch Ausbildungsnachweis, wöchentliche/monatliche Eintragungen DIN A4 1x 28 Seiten

    Preis: 6.53 € | Versand*: 4.99 €

Ähnliche Suchbegriffe für Mieter:


  • Wann ist die monatliche Miete fällig?

    Die monatliche Miete ist in der Regel am ersten Werktag des Monats fällig. Es kann jedoch auch sein, dass im Mietvertrag ein anderer Zahlungstermin festgelegt ist. Es ist wichtig, sich an die vereinbarten Zahlungsfristen zu halten, um mögliche Mahngebühren oder Verzugszinsen zu vermeiden. Falls es Unklarheiten gibt, sollte man sich direkt an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden, um die genauen Zahlungsmodalitäten zu klären. Es ist ratsam, die Miete rechtzeitig zu überweisen, um mögliche Probleme zu vermeiden.

  • Wie hoch darf die monatliche Miete sein?

    Wie hoch darf die monatliche Miete sein? Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Lage der Immobilie, der Größe und Ausstattung der Wohnung, sowie dem allgemeinen Mietpreisniveau in der Region. Es gibt in vielen Ländern gesetzliche Regelungen zur Mietpreisbegrenzung, die eine Obergrenze für die Miete festlegen. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Gesetze und Bestimmungen in Bezug auf Mietpreise zu informieren, um sicherzustellen, dass man nicht überhöhte Mieten zahlt. Es kann auch hilfreich sein, sich mit anderen Mietern in der Umgebung auszutauschen, um ein Gefühl für angemessene Mietpreise zu bekommen.

  • Wann darf der Mieter die Miete mindern?

    Der Mieter darf die Miete mindern, wenn die Mietsache Mängel aufweist, die den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen. Dies können beispielsweise Schimmel, Wasserschäden, Heizungsausfälle oder Lärmbelästigung sein. Die Minderung muss dem Vermieter schriftlich angezeigt werden und in angemessener Höhe erfolgen. Es ist wichtig, dass der Mieter die Mängel nicht selbst verursacht hat und dem Vermieter ausreichend Zeit gegeben wurde, die Mängel zu beseitigen. In schwerwiegenden Fällen kann der Mieter auch fristlos kündigen und Schadensersatzansprüche geltend machen.

  • Zahlt der Mieter die Miete nicht regelmäßig?

    Wenn der Mieter die Miete nicht regelmäßig zahlt, kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten, um die ausstehenden Zahlungen einzufordern. Dies kann eine Mahnung, eine Klage oder sogar eine Räumungsklage beinhalten, je nach den Gesetzen und Bestimmungen des jeweiligen Landes oder Bundeslandes. Es ist wichtig, dass der Vermieter die entsprechenden rechtlichen Schritte unternimmt, um seine Rechte als Vermieter zu schützen.

  • Wer zahlt die Miete wenn der Mieter stirbt?

    Wer zahlt die Miete, wenn der Mieter stirbt? In der Regel geht die Mietzahlungspflicht auf die Erben des Verstorbenen über. Falls der Verstorbene alleine in der Wohnung gelebt hat, müssen die Erben die Miete weiterhin bezahlen, bis das Mietverhältnis ordnungsgemäß beendet ist. Es ist wichtig, dass die Erben den Vermieter über den Todesfall informieren und gegebenenfalls eine Kündigung des Mietvertrags einreichen. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Verstorbene eine Mietausfallversicherung abgeschlossen hat, die die Miete für einen bestimmten Zeitraum übernimmt.

  • Wie viel kostet die monatliche Miete für eine ältere Küche?

    Der Preis für die monatliche Miete einer älteren Küche kann stark variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren wie Standort, Zustand der Küche und Ausstattung. In der Regel kann man jedoch mit einer Mietkosten von etwa 50-200 Euro pro Monat rechnen. Es ist empfehlenswert, verschiedene Angebote zu vergleichen, um den besten Preis zu finden.

  • Wer übernimmt die Miete Wenn ein Mieter verstorben ist?

    Wer übernimmt die Miete, wenn ein Mieter verstorben ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel sind die Erben des verstorbenen Mieters für die Zahlung der Miete verantwortlich. Falls keine Erben vorhanden sind, kann das Nachlassgericht einen Nachlassverwalter bestimmen, der die Angelegenheiten des Verstorbenen regelt. Es ist wichtig, dass die Vermieter über den Todesfall informiert werden, damit eine Lösung gefunden werden kann. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass die Miete aus dem Nachlass des Verstorbenen bezahlt wird.

  • Müssen Mieter aufgrund von Corona keine Miete mehr zahlen?

    Nein, Mieter müssen trotz der Corona-Pandemie weiterhin ihre Miete zahlen. Es gibt jedoch in einigen Ländern und Bundesländern vorübergehende Regelungen, die Mieter vor Kündigungen schützen, wenn sie aufgrund der Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Regelungen im eigenen Land oder Bundesland zu informieren.

  • Was tun, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt?

    Wenn der Mieter die Miete nicht zahlt, sollten Sie zunächst versuchen, das Problem auf informellem Wege zu lösen, indem Sie den Mieter kontaktieren und ihn an seine Zahlungsverpflichtungen erinnern. Wenn dies nicht erfolgreich ist, können Sie eine schriftliche Mahnung senden und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, wie zum Beispiel eine Räumungsklage. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Schritte unternehmen.

  • Was passiert, wenn der Mieter die Lastschrift seiner Miete zurückzieht?

    Wenn der Mieter die Lastschrift seiner Miete zurückzieht, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Der Vermieter kann den Mieter zur Zahlung auffordern und gegebenenfalls eine Mahnung schicken. Wenn der Mieter weiterhin nicht zahlt, kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten, wie zum Beispiel eine Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.

  • Ist eine monatliche Miete von 1500 Euro für eine Bäckerei zu teuer?

    Die Beurteilung, ob eine monatliche Miete von 1500 Euro für eine Bäckerei zu teuer ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Lage der Bäckerei, die Größe des Ladens, die potenzielle Kundenfrequenz und die zu erwartenden Umsätze. Es ist ratsam, eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen, um festzustellen, ob die Miete angemessen ist und ob die Bäckerei genügend Gewinn erwirtschaften kann, um die monatlichen Kosten zu decken.

  • Wer zahlt die Miete Wenn der Mieter in ein Pflegeheim muss?

    Wer zahlt die Miete, wenn der Mieter in ein Pflegeheim muss? In der Regel bleibt der Mieter weiterhin für die Miete verantwortlich, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Falls der Mieter aufgrund von Pflegebedürftigkeit die Miete nicht mehr zahlen kann, kann gegebenenfalls das Sozialamt oder die Pflegeversicherung einspringen. Es ist wichtig, frühzeitig mit dem Vermieter zu kommunizieren und gegebenenfalls eine Lösung zu finden, um finanzielle Probleme zu vermeiden. Es empfiehlt sich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuelle Situation zu klären.

* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.