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Produkte zum Begriff Mietwohnung:


  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Wer zahlt Namensschilder Mietwohnung?

    Wer zahlt Namensschilder in einer Mietwohnung hängt von den individuellen Vereinbarungen im Mietvertrag ab. In der Regel ist es jedoch Sache des Mieters, für die Anbringung und Kosten von Namensschildern an der Wohnungstür zu sorgen. Es ist ratsam, vor der Anbringung mit dem Vermieter Rücksprache zu halten, um sicherzustellen, dass dies erlaubt ist und den Vorgaben des Vermieters entspricht. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Vermieter die Kosten für Namensschilder übernimmt, dies sollte jedoch im Vorfeld geklärt werden.

  • Welchen Bodenbelag für Mietwohnung?

    Welche Art von Bodenbelag ist in Ihrer Mietwohnung erlaubt? Möchten Sie einen Bodenbelag, der leicht zu reinigen ist und strapazierfähig ist? Haben Sie besondere Vorlieben oder Allergien, die bei der Auswahl des Bodenbelags berücksichtigt werden müssen? Soll der Bodenbelag auch schalldämmend sein, um Geräusche zu reduzieren? Welche Optik und Atmosphäre möchten Sie mit dem Bodenbelag in Ihrer Mietwohnung schaffen?

  • Wer muss Mietwohnung renovieren?

    In der Regel ist es Sache des Vermieters, die Mietwohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten und notwendige Renovierungsarbeiten durchzuführen. Dazu gehören beispielsweise Reparaturen an der Heizung, am Dach oder an der Elektrik. Schönheitsreparaturen wie das Streichen der Wände oder das Abschleifen des Parkettbodens können jedoch vertraglich auf den Mieter übertragen werden. Es ist wichtig, dass im Mietvertrag klar geregelt ist, wer für welche Renovierungsarbeiten zuständig ist. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten kann ein Blick in den Mietvertrag oder eine Beratung durch einen Anwalt helfen, die Verantwortlichkeiten zu klären.

  • Wer darf in Mietwohnung wohnen?

    In der Regel darf in einer Mietwohnung der Mieter wohnen, der den Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat. Dieser Mieter kann auch Familienmitglieder oder Mitbewohner in der Wohnung aufnehmen, sofern dies vertraglich erlaubt ist. Untervermietung oder das dauerhafte Wohnen von Personen, die nicht im Mietvertrag genannt sind, bedarf in der Regel der Zustimmung des Vermieters. Es ist wichtig, die im Mietvertrag festgelegten Regeln und Bestimmungen zu beachten, um Probleme zu vermeiden. Bei Unsicherheiten sollte man sich an den Vermieter oder an einen Rechtsanwalt wenden.

Ähnliche Suchbegriffe für Mietwohnung:


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  • Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

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    Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung

    Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von  Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.     , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Welche Haustiere in Mietwohnung erlaubt?

    Welche Haustiere in Mietwohnung erlaubt? In Mietwohnungen sind in der Regel Haustiere erlaubt, solange sie keine Störung oder Belästigung für die Nachbarn darstellen. Typische Haustiere wie Katzen, Hunde, Vögel, Fische oder Kleintiere wie Hamster oder Meerschweinchen sind oft erlaubt. Exotische oder gefährliche Tiere können jedoch in vielen Mietwohnungen verboten sein. Es ist wichtig, die genauen Regelungen im Mietvertrag oder mit dem Vermieter zu klären, bevor man ein Haustier anschafft.

  • Wann neuer Fußboden in Mietwohnung?

    Wann wurde der Fußboden in der Mietwohnung zuletzt erneuert? Gibt es bereits sichtbare Schäden oder Abnutzungserscheinungen am aktuellen Fußbodenbelag? Wurde in letzter Zeit über Renovierungsarbeiten oder Modernisierungen in der Wohnung gesprochen? Haben Sie bereits mit Ihrem Vermieter über die Möglichkeit einer neuen Fußbodenverlegung gesprochen? Es könnte hilfreich sein, diese Fragen zu klären, um festzustellen, ob ein neuer Fußboden in Ihrer Mietwohnung in Betracht gezogen werden sollte.

  • Wer zahlt Teppichboden in Mietwohnung?

    In der Regel ist der Vermieter für die Ausstattung der Mietwohnung zuständig, einschließlich des Bodenbelags wie Teppichboden. Dies bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für die Anschaffung und Installation des Teppichbodens trägt. Allerdings kann es auch Ausnahmen geben, wenn im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Es ist daher ratsam, den Mietvertrag genau zu prüfen, um zu klären, wer für die Kosten des Teppichbodens verantwortlich ist. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten kann es hilfreich sein, sich an einen Mieterverein oder Rechtsanwalt zu wenden.

  • Wer zahlt Handwerker in Mietwohnung?

    Wer zahlt Handwerker in Mietwohnung? In der Regel ist der Vermieter für die Instandhaltung und Reparaturen in einer Mietwohnung verantwortlich. Das bedeutet, dass der Vermieter auch die Kosten für Handwerkerarbeiten trägt. Der Mieter muss lediglich Schäden melden und den Zugang zur Wohnung gewähren. Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter die genauen Regelungen bezüglich Reparaturen im Mietvertrag oder in den gesetzlichen Vorschriften beachten. In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Mieter für Schäden verantwortlich ist und somit auch die Kosten für Handwerker tragen muss.

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